Was sind die Grundvoraussetzungen?
- Die Maßnahme liegt innerhalb des Steillagengebietes. Die
Abgrenzung ist festgesetzt
und kann beim Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken (ALE
Ufr.) eingesehen
werden. Details können bei Bedarf nachgefragt werden.
- Mit der Maßnahme wurde noch nicht begonnen.
Was wird gefördert und wie viel Geld gibt
es?
- Wiederaufbau / Sanierung / Erhalt von Trockenmauern und
Weinbergstreppen
Nur fachgerechte, traditionelle Arbeiten mit heimischen
Buntsandsteinen werden gefördert: Trockenmauern mit 45 € / m² erneuerte Mauerfläche (nur sichtbare
Fläche) Weinbergstreppen mit 45 € / lfdm erneuerte Treppenlänge (schräge
Strecke)
Mauerkronensanierung:
Bei einer separaten Ausführung (ohne Mauersanierung) mit 22,50 € / lfdm erneuerte Krone
Zusätzlich benötigten Steine: Die Anschaffungskosten mit
60%
- Wieder- / Neuanpflanzung
Voraussetzung: Vorhaben muss nach den weinbaurechtlichen
Vorschriften genehmigt
sein.
Bepflanzte Rebfläche (maximal förderfähig ist die Rodungs- bzw.
genehmigte Anpflanzungsfläche) mit 2,70 € / m² hierbei sind
Holz- oder Stahlstickel zu verwenden.
Wo bekomme ich Antragsformulare?
Antragsformulare können hier auf der Homepage herunter geladen
werden oder sind in Papierform beim örtlich beauftragten Vorstandsmitglied, Herrn
Willi Stritzinger, Bergwerkstraße 19, 63911 Klingenberg, erhältlich.
Wie ist der Ablauf?
- Kennzeichnung der beantragte(n) Maßnahme(n) durch den
Antragsteller in der Örtlichkeit. Die zu sanierenden Mauern sind
zu nummerieren. Wichtig: Mit der Maßnahme darf noch nicht
begonnen sein!
- Abgabe des Antrags beim örtlich beauftragten
Vorstandsmitglied. Anschließend überprüfen die
Vorstandsmitglieder durch Ortseinsicht:
- ob mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde,
- ob die Maßnahme sinnvoll und notwendig ist,
- ob die geplante Maßnahme gekennzeichnet (u.a. Nummerierung der
Mauern!) wurde,
- ob der angegebene Maßnahmenumfang plausibel ist.
- Weitergabe der Anträge an den TG-Vorsitzenden am ALE Ufr.->
weitere Bearbeitung dort
- Der Antragssteller erhält - falls die Fördervoraussetzungen
erfüllt werden - eine Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn
vom ALE Ufr.
Wichtig:
- Vor dem Erhalt dieser Zustimmung, darf mit den Arbeiten
nicht begonnen werden.
- Sollte bei den Arbeiten erkennbar werden, dass der beantragte
Maßnahmenumfang
überschritten wird, so ist dies vorher zu beantragen
- danach gleicher Verfahrensgang wie oben unter Nr. 1 aufgezeigt
(noch nicht begonnen, Mehrung kennzeichnen und Umfang angeben)
- Frist zur Ausführung der Arbeiten: 3 Jahre
- Mit der Zustimmung erhält der Antragssteller das Formblatt
„Fertigstellungsanzeige“. Hiermit sind die Fertigstellung der
Arbeiten beim örtlich beauftragten Vorstandsmitglied anzuzeigen.
- Überprüfung und Aufmaß der Arbeiten vor Ort durch die
örtlichen Vorstandsmitglieder.
- Nach Prüfung und Feststellung wird vom ALE Ufr. der
Förderbetrag im Rahmen der zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel ausgezahlt.
Für weitere Auskünfte stehen Ihnen die örtlichen
Vorstandsmitglieder
sowie am ALE Ufr. Tel.: 0931 - 41 01 - (Herr Seltsam – 263) zur
Verfügung.
Würzburg, den 04.05.2010
Der Vorsitzende des Vorstandes
der Teilnehmergemeinschaft
gez. Peter Doneis Baudirektor |