Informationen für alle Winzer / Grundstückseigentümer in den Terrassen-Steillagen

Fördermöglichkeiten im laufenden Flurbereinigungsverfahren

 

Die Teilnehmergemeinschaft (TG) Klingenberg am Main 1 informiert nachstehend über die Fördermöglichkeiten im laufenden Flurbereinigungsverfahren zum Erhallt der Terrassen-Steillagen und den Ablauf der Antragstellung.

Was sind die Grundvoraussetzungen?

  • Die Maßnahme liegt innerhalb des Steillagengebietes. Die Abgrenzung ist festgesetzt
    und kann beim Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken (ALE Ufr.) eingesehen
    werden. Details können bei Bedarf nachgefragt werden.
  • Mit der Maßnahme wurde noch nicht begonnen.
     

Was wird gefördert und wie viel Geld gibt es?

  • Wiederaufbau / Sanierung / Erhalt von Trockenmauern und Weinbergstreppen
    Nur fachgerechte, traditionelle Arbeiten mit heimischen Buntsandsteinen werden
    gefördert:
    Trockenmauern mit 45 € / m² erneuerte Mauerfläche (nur sichtbare Fläche)
    Weinbergstreppen mit 45 € / lfdm erneuerte Treppenlänge (schräge Strecke)
    Mauerkronensanierung: Bei einer separaten Ausführung (ohne Mauersanierung) mit 22,50 € / lfdm erneuerte Krone
    Zusätzlich benötigten Steine: Die Anschaffungskosten mit 60%
     
  • Wieder- / Neuanpflanzung
    Voraussetzung: Vorhaben muss nach den weinbaurechtlichen Vorschriften genehmigt
    sein.
    Bepflanzte Rebfläche (maximal förderfähig ist die Rodungs- bzw. genehmigte Anpflanzungsfläche) mit 2,70 € / m² hierbei sind Holz- oder Stahlstickel zu verwenden.
     

Wo bekomme ich Antragsformulare?

Antragsformulare können hier auf der Homepage herunter geladen werden oder sind in Papierform beim örtlich beauftragten Vorstandsmitglied, Herrn Willi Stritzinger, Bergwerkstraße 19, 63911 Klingenberg, erhältlich.

 

Wie ist der Ablauf?

  1. Kennzeichnung der beantragte(n) Maßnahme(n) durch den Antragsteller in der Örtlichkeit. Die zu sanierenden Mauern sind zu nummerieren. Wichtig: Mit der Maßnahme darf noch nicht begonnen sein!
  2. Abgabe des Antrags beim örtlich beauftragten Vorstandsmitglied. Anschließend überprüfen die Vorstandsmitglieder durch Ortseinsicht:

    - ob mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde,
    - ob die Maßnahme sinnvoll und notwendig ist,
    - ob die geplante Maßnahme gekennzeichnet (u.a. Nummerierung der Mauern!) wurde,
    - ob der angegebene Maßnahmenumfang plausibel ist.
     
  3. Weitergabe der Anträge an den TG-Vorsitzenden am ALE Ufr.-> weitere Bearbeitung dort
     
  4. Der Antragssteller erhält - falls die Fördervoraussetzungen erfüllt werden - eine Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn vom ALE Ufr.

    Wichtig:

    - Vor dem Erhalt dieser Zustimmung, darf mit den Arbeiten nicht begonnen werden.
    - Sollte bei den Arbeiten erkennbar werden, dass der beantragte Maßnahmenumfang
      überschritten wird, so ist dies vorher zu beantragen
    - danach gleicher Verfahrensgang wie oben unter Nr. 1 aufgezeigt (noch nicht begonnen, Mehrung kennzeichnen und Umfang angeben)
    - Frist zur Ausführung der Arbeiten: 3 Jahre
     
  5. Mit der Zustimmung erhält der Antragssteller das Formblatt „Fertigstellungsanzeige“. Hiermit sind die Fertigstellung der Arbeiten beim örtlich beauftragten Vorstandsmitglied anzuzeigen.
     
  6. Überprüfung und Aufmaß der Arbeiten vor Ort durch die örtlichen Vorstandsmitglieder.
     
  7. Nach Prüfung und Feststellung wird vom ALE Ufr. der Förderbetrag im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ausgezahlt.

Für weitere Auskünfte stehen Ihnen die örtlichen Vorstandsmitglieder
sowie am ALE Ufr. Tel.: 0931 - 41 01 - (Herr Seltsam – 263) zur Verfügung.
 

Würzburg, den 04.05.2010
 

Der Vorsitzende des Vorstandes
der Teilnehmergemeinschaft

gez. Peter Doneis Baudirektor

letzte Aktualisierung: 01.07.10