Informationen zu den kommenden Kommunalwahlen

 

Für manchen Jungwähler ist die Kommunalwahl 2008 die erste Möglichkeit sein Wahlrecht auszuüben. Aber auch für die älteren Wähler sei etwas Nachhilfe ins Sachen Wahlausübung erlaubt. Immerhin finden die Kommunalwahlen nicht jedes Jahr statt und wie schnell hat man Gewusstes wieder vergessen. Die nachstehenden Infos zeigen die Möglichkeiten auf, die sich dem Wähler bzw. der Wählerin bei der Stadtratswahl 2008 bieten. Gleiches gilt natürlich auch für die Wahl zum Kreistag.


Wie viele Stimmen hat die Wählerin oder der Wähler?

 

Bei der Wahl des Stadtrates in Klingenberg hat jede Wählerin bzw. jeder Wähler 20 Stimmen. Dies entspricht auch der Anzahl der zu wählenden Stadtratsmitglieder. Für die Wahl des Kreistages stehen Ihnen 60 Stimmen zur Verfügung. Eine Stimme haben Sie jeweils für Bürgermeister und Landrat.

Wie kann ich meine Stimmen verteilen?

a) Listenvorschlag unverändert annehmen (Listenkreuz)

Der Stimmzettel für kommende Stadtratswahl umfasst 5 Listen (Änderungen vorbehalten) mit jeweils 20 Kandidaten . Der/die Wähler(in) kann als einfachste Wahlform einen Listenvorschlag einer Partei/Wählergruppe unverändert anzunehmen. Hier wird einfach der Listenkopf angekreuzt und alle 20 Stimmen entfallen auf die angekreuzte Partei/Wählergruppe.

b) Kumulieren

Die auf dem Stimmzettel aufgelisteten Kandidaten können jedoch auch einzeln angekreuzt werden und dabei können einem Bewerber bis zu drei Stimmen vergeben werden. Diesen Vorgang nennt man in der Wahlfachsprache kumulieren. Sie können hier Ihre Stimmen auf die Bewerber unterschiedlicher Listen (Parteien) verteilen, jedoch dürfen insgesamt nicht mehr als 20 Stimmen vergeben sein, da im Klingenberger Stadtrat 20 Mitglieder zu wählen sind und somit jeder Wähler 20 Stimmen hat.

c) Panaschieren

Eine weitere Kombinationsmöglichkeit besteht darin, dass Sie ein Listenkreuz setzen und zusätzlich noch einzelnen Kandidaten anderer Parteien jeweils bis zu drei Stimmen geben. Hierbei würde die Partei, die das Listenkreuz erhält die Reststimmen bekommen, die dann in der Reihenfolge von Nr. 1 aufwärts an die Kandidaten der angekreuzten Liste gehen. Um hier zu verhindern, dass nicht gewollte Kandidaten der angekreuzten Liste Ihre Stimme bekommen, können diese auch gestrichen werden. Diese Mischform nennt man in der Wahlfachsprache panaschieren.

Was nicht erlaubt ist!

Wo es viele Möglichkeiten gibt, kann auch vieles falsch gemacht werden. Das Gesetz sieht hier einige Heilungsvorschriften vor. Die nachstehenden Fehler führen aber auf jeden Fall zur Ungültigkeit des Stimmzettels.

  • Wenn auf mehreren Listen verteilt mehr als 20 Einzelstimmen vergeben wurden ist der Stimmzettel ungültig!
  • Auch wenn mehr als eine Liste angekreuzt wurde ohne Personenstimmen zu vergeben, heißt das Urteil: ungültig!

Für die Kreistagswahl gilt oben Genanntes analog aber mit 60 Stimmen.

Probieren geht über studieren - Auf diesem Übungsstimmzettel von der Stadtratswahl 2008 ist probieren erlaubt!

Wählen und gewählt werden

Wer darf am 02.03.2008 wählen?

Wählen ("aktives Wahlrecht") dürfen alle Deutschen und die Angehörigen der Mitgliedsstaaten der EU, sofern sie am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben (letzter Geburtstermin 02.03.1990). Weiter ist Voraussetzung, dass dieser Personenkreis mindestens 3 Monate in Klingenberg mit Hauptwohnsitz gemeldet ist und nicht durch Richterspruch das Wahlrecht aberkannt wurde.

Wer darf am 02.03.2008 gewählt werden?

Für die Wählbarkeit ("passives Wahlrecht") zum Stadtratsmitglied, zum Kreisrat oder Ersten Bürgermeister sind sechs Monate Mindestaufenthalt in Klingenberg notwendig. Bürgermeister- und Landratskandidaten müssen das 21. Lebensjahr vollendet haben und Deutsche sein.

 

Achtung: Ohne Eintragung in das Wählerverzeichnis kein Stimmrecht

Voraussetzung für die Ausübung des Stimmrechts ist grundsätzlich die Eintragung in das Wählerverzeichnis. Haben Sie eine Wahlbenachrichtigung erhalten, sind Sie in dieses Verzeichnis eingetragen. Haben Sie bis spätestens drei Wochen vor der Wahl noch keine Benachrichtigung erhalten, nehmen Sie bitte Verbindung mit der Stadtverwaltung Klingenberg, Rathausstraße 9, Einwohnermeldeamt, Zimmer 17, Tel.: 09372/133-21 auf.


Briefwahl

Natürlich gibt es auch bei der Kommunalwahl 2008 die Möglichkeit zur Briefwahl. Wahlberechtigte, die sich am Wahltag außerhalb Klingenbergs aufhalten, erhalten auf schriftlichen Antrag einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen. Gleiches gilt auch, wenn jemand erkrankt ist und daher das Wahllokal nicht direkt aufsuchen kann. Die vom Wahlamt auszustellenden Unterlagen zur Briefwahl erhalten die Wahlberechtigten zugestellt. In Ausnahmefällen können sie bevollmächtigten Personen mitgegeben werden.

 

letzte Aktualisierung: 06.12.07